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OLG Bremen, 26.01.2001 - 4 UF 109/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Klage bei angeblich zu spätem Verlangen der Zustimmung zum Realsplitting durch den Unterhaltsberechtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1353 Abs. 1 S. 2; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1
Verpflichtung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 10.10.2000 - 58 F 1504/00
- OLG Bremen, 26.01.2001 - 4 UF 109/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1371 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96
Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting
Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2001 - 4 UF 109/00
Dies kann vom Unterhaltsempfänger generell und insbesondere dann nicht verlangt werden, wenn - wie hier -Uneinigkeit oder Unklarheit über die Höhe der erbrachten Unterhaltsleistungen oder darüber besteht, ob erbrachte Leistungen als Unterhaltsleistungen i.S. des § 10 1 Nr. 1 EStG anzusehen sind (vgl. BGH, FamRZ 1998, 953 ). - OLG Köln, 09.05.2000 - 4 UF 63/00
Wer die Wohnungseinrichtung zerstört, muss raus
Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2001 - 4 UF 109/00
Wenn die Klägerin sich keinen Freibetrag hat eintragen lassen, so war dies - wie der Senat bereits in dem im Unterhaltsrechtsstreit (4 UF 63/00) ergangenen Beschluss vom 15.8.2000 zum Ausdruck gebracht hat - jedenfalls im Hinblick darauf unterhaltsrechtlich hinzunehmen, dass die Höhe des zu zahlenden Unterhalts im Streit war.