Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.01.2001 - 4 UF 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9173
OLG Bremen, 26.01.2001 - 4 UF 109/00 (https://dejure.org/2001,9173)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.01.2001 - 4 UF 109/00 (https://dejure.org/2001,9173)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - 4 UF 109/00 (https://dejure.org/2001,9173)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,9173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Klage bei angeblich zu spätem Verlangen der Zustimmung zum Realsplitting durch den Unterhaltsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1353 Abs. 1 S. 2; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1
    Verpflichtung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1371 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2001 - 4 UF 109/00
    Dies kann vom Unterhaltsempfänger generell und insbesondere dann nicht verlangt werden, wenn - wie hier -Uneinigkeit oder Unklarheit über die Höhe der erbrachten Unterhaltsleistungen oder darüber besteht, ob erbrachte Leistungen als Unterhaltsleistungen i.S. des § 10 1 Nr. 1 EStG anzusehen sind (vgl. BGH, FamRZ 1998, 953 ).
  • OLG Köln, 09.05.2000 - 4 UF 63/00

    Wer die Wohnungseinrichtung zerstört, muss raus

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2001 - 4 UF 109/00
    Wenn die Klägerin sich keinen Freibetrag hat eintragen lassen, so war dies - wie der Senat bereits in dem im Unterhaltsrechtsstreit (4 UF 63/00) ergangenen Beschluss vom 15.8.2000 zum Ausdruck gebracht hat - jedenfalls im Hinblick darauf unterhaltsrechtlich hinzunehmen, dass die Höhe des zu zahlenden Unterhalts im Streit war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht